Teilnahme­bedingungen

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Unter allen Teilnehmern verlost die Sander Catering GmbH

  • 2 x je ein Hochbeet und einen 50€-Gutschein von einem regionalen Baumarkt der gewonnenen Schule
  • 1 x ein Kinder-Hochbeet der Firma Betzold und einen 50€-Gutschein von einem regionalen Baumarkt der gewonnenen Schule
  • 5 x KOSMOS Krabbeltier-Safari


Die Hochbeete werden geliefert und müssen eigenständig aufgebaut werden.

Teilnahmezeitraum und Ablauf des Gewinnspiels

Das Gewinnspiel erstreckt sich vom 09.03.2020 und endet am 08.05.2020 um 23:59 Uhr (UTC+01:00).

Teilnahme

Um an diesem Gewinnspiel teilnehmen zu können, müssen die Teilnehmer das Gewinnspiel-Formular unter www.sander-kanteenie.com/insektenretter vollständig ausfüllen.

Die Teilnahme am Gewinnspiel ist ausschließlich innerhalb des Teilnahmezeitraums möglich. Eingehende Einsendungen nach Teilnahmeschluss werden nicht bei der Auslosung berücksichtigt.

Gewinnbenachrichtigung und Übersendung des Gewinns

Die Gewinner werden bis zum 15.05.2020 durch ein Gremium erfahrener Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sander Catering GmbH durch Zufallsprinzip veranlassender Verlosung von allen Teilnehmern bestimmt.

Die Gewinner werden über die hinterlassenen Kontaktdaten informiert.

Ein Erwerb von Dienstleistungen oder Produkten beeinträchtigt in keiner Weise den Gewinnspielausgang. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.

Beendigung des Gewinnspiels

Die Sander Catering GmbH behält sich ausdrücklich das Recht vor, das Gewinnspiel ohne vorherige Ankündigung, als auch ohne Mitteilung von Gründen zu beenden. Insbesondere gilt dies für jegliche Gründe, die den planmäßigen Gewinnspielablauf verhindern oder stören würden.

Anwendbares Recht

Beanstandungen oder Fragen, welche im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel der Sander Catering GmbH stehen, sind an folgende E-Mailadresse zu adressieren: gewinnspiel-aktionswochen@sander-gruppe.com Das Gewinnspiel der Sander Catering GmbH unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Salvatorische Klausel

Soweit eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise Regelungslücken beinhaltet, wird dadurch die Gültigkeit der Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Es gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Teilnahmebedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.